Mietbedingungen

1. Die Bestätigung der Reservierung erfolgt soweit möglich postwendend nach Eingang der Mietanmeldung. Mit der Reservierungsbestätigung ist der Mietvertrag auf bestimmte Zeit verbindlich abgeschlossen.

2. Die Appartements und Bungalows sind vollständig möbliert und ausgestattet.

3. Die Mietzeit beginnt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, am ersten Tag um 16.00 und endet am letzten Tag um 10.00 Anreisetag und Abreisetag zählen zusammen als ein Miettag.

4. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sowie in Riezlern und Sankt Englmar auch die Benutzung des hauseigenen Hallenbades.

5. Nicht im Mietpreis enthalten sind Bett- und Tischwäsche, Hand- und Geschirrtücher, die vom Mieter mitzubringen sind. Sofern Wäscheausstattung laut Preisliste möglich ist, kann diese zu den dort angegebenen Preise mitgebucht werden. Bei späterer Bestellung weniger als vier Wochen vor Mietbeginn kommt eine Handlinggebühr von € 15,- hinzu..

6. Eine Anzahlung von etwa 10%, mindestens aber € 50.- wird vom Mieter sofort nach Bestätigung der Reservierung durch Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto des Vermieters Nr. 140422 bei der Volksbank Straubing (BLZ 742 900 00) entrichtet, den Rest entrichten die Mieter spätestens vier Wochen vor Mietbeginn auf eine dieser Weisen. - Liegen zwischen Bestätigung und Mietbeginn vier Wochen oder weniger wird der Gesamtbetrag sofort entrichtet.

7. Die Rücktrittsgebühren betragen bis 30 Tage vor Reiseantritt 50%, ab dem 29. Tag 90% des Mietpreises. Der Abschluß einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung wird empfohlen. Formular wird Ihnen auf Wunsch zugesandt.

8. Nach vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrages erhält der Mieter je nach Mietort entweder eine Wohnbescheinigung für die Hotelrezeption oder direkt den Wohnungsschlüssel und gegebenenfalls den Garagenschlüssel. Schlüsselrückgabe sofort nach Urlaubsende per Post an den Vermieter.

9. Der Mieter verspricht, die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an der Wohnung oder der Einrichtung, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter. Geschirr und/oder Inventarverluste sind zu ersetzen.

10. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.